Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hochzeitsfotografen Rainer Schönfeld-Simon (Nettetal) für private Hochzeitsfotos

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen

Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Rainer Schönfeld-Simon erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

§ 2 Leistungen, Fotorechte

Der Fotograf ist Urheber im Sinne des Gesetzes. Der Fotograf überträgt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht für den privaten Bereich. Die Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien (jpg., bitmaps, etc). und sonstigen Werken des Fotografen in Online- und/oder Offline-Medien und/oder auf Datenträgern sowie in sonstiger Weise ist nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Kunden zulässig. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden jederzeit gestattet. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen. Fotos dürfen vom Fotografen für Werbezwecke genutzt werden. Die Bilder werden nur 2 Wochen gespeichert. Sollte die DVD beschädigt sein, muss der Kunde diese innerhalb von 14 Tagen reklamieren. Außerdem ist er für die Datensicherung selbst zuständig. Die Bilder werden nicht bei dem Fotografen archiviert.

§ 3 Zahlung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

Mit Zustandekommen des Vertrags wird eine Anzahlung iHv 10% der vereinbarten Vergütung fällig. Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen - und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien - wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (zB. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt. Sobald die DVD mit den Bildern übergeben wird, muss das Geld bezahlt werden. Sollte das Zeitfenster des Angebots überschritten werden, so fallen pro angefangene Stunde 225€ an. Die Preise des Fotobuches hängen mit den Preisen der Druckerei zusammen, auf die der Fotograf keinen Einfluss nehmen kann und auch nicht im Fotografenhonorar enthalten sind.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen die mehr als 5 Stunden dauern, ist der Fotograf zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen. Sollte eine Beamershow gefordert werden, muss der Kunde eine Leinwand organisieren, aus sicherheitstechnischen Gründen.

§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künsterischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

§ 6 Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% der vereinbarten Nettosumme als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 7 Haftung des Fotografen

Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt.

§ 8 Verschiedenes

Es gelten ausschließlich die Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung internationalen Privatrechts oder des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ausschließlich Düsseldorf. Das gleiche gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Vertragsbestandteil. Sollte der Fotograf aufgrund einer Krankheit Arbeitsunfähig sein entstehen keine Kosten für beide Seiten. Der Kunde muss sich eigenständig um eine Vertretung kümmern.